Die Herausforderung


Das seit 01.01.2004 gültige Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen regelt unter anderem die Pflicht zur Fortbildung und Kompetenzerhaltung aller Beschäftigten im Gesundheitswesen.

 

Seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes sind somit Vertragsärzte sowie auch Fachärzte an Krankenhäusern zur fachlichen Fortbildung und zum Nachweis von 250 Fortbildungspunkten innerhalb von 5 Jahren verpflichtet.

 

Diese Pflicht zur Fortbildung und der Nachweis der Fortbildungspunkte muß von den jeweils zuständigen Ärztekammern betreut und überwacht werden.

 

Hier sind innovative Lösungen gefragt, die den administrativen Aufwand verringern sowie höchstmögliche Sicherheit, Anwenderfreundlichkeit und Qualität gewährleisten.